Allgemeine Geschäfsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Big Cats of India GmbH (V2.0, Juni 2022)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Big Cats of India GmbH (nachfolgend «Firma»). Die Firma ist auf die Beratung, Vermittlung und Organisation von Tigersafaris in Indien spezialisiert. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden und der Firma als Reiseveranstalter und Vermittler.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und/oder die Rechnung bezahlt.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) oder Amerikanischen Dollars (USD). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Die Firma behält sich vor, die im Prospekt / auf der Website aufgeführten vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich auf Grund der folgenden Ereignisse ansteigen:
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staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein-und Ausschiffungsgebühren, usw. Steuern werden erhöht oder neu eingeführt;
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es ändern sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse;
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es werden generelle Änderungen von Reiseelementen (Änderung der Route, Unterkunft, Transportmittel, etc.) vorgenommen.
Die Firma ist berechtigt, solchermassen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen und gibt diese dem Kunden bekannt. Für Reisen während und rund um Weihnachten/Neujahr zwischen dem 21. Dezember und dem 5. Januar gelten gesonderte Bedingungen und Preise, auf die der Kunde von der Firma auf Anfrage hingewiesen wird.
4. Bezahlung
Erfolgt die Buchung weniger als 6 Monate vor Reiseantritt, ist nach dem Abschluss des Buchungsvertrags vom Kunden eine Anzahlung in der Höhe von 60% des Buchungspreises innert 10 Tagen zu leisten. Bei Buchungen mit mehr als 6 Monaten Vorlaufzeit gilt eine Anzahlung von 40% zum Buchungszeitpunkt und weitere 20% 6 Monate vor Reisedatum. Der Restbetrag ist vom Kunden nach Erhalt der Rechnung innert 30 Tagen, spätestens jedoch 40 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Anzahlung. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsabschluss bei der Firma eingeht, behält sich die Firma das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
5. Vertragsänderung durch die Firma
5.1 Generelle Änderungen am Reiseprogramm
Die Firma behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm, die Leistungen und Preise der Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden die Kunden rechtzeitig darüber informiert. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung der gebuchten Reise, so kann der Kunde entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Unerhebliche Programmänderungen für die ein gleichwertiger Ersatz geboten werden kann (wie z.B. Wahl einer anderen Unterkunft oder eines anderen Transportmittels) berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend die Vertragsänderung schriftlich mittels eingeschriebenem Brief an die Firma zu erfolgen, ansonsten gilt die Vertragsänderung als genehmigt. Tritt der Kunde innerhalb der Frist von fünf Tagen vom Vertrag zurück, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
5.2 Kurzfristige Änderungen am Reiseprogramm vor oder während der Reise
Programmänderungen kurz vor oder während der Reise bleiben vorbehalten. Die Firma setzt alles daran Verzögerungen zu vermeiden, kann aber Reiseverzögerungen (z.B. Flüge) von 1 bis 2 Tagen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen nicht ausschliessen. Mehrkosten infolge solcher Änderungen von Flug- und Fahrzeiten gehen zu Lasten der Kunden und/oder dessen Versicherung. Die Firma behält sich im Interesse des Kunden auch vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet die Firma nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für welche die Firma nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Die Firma ist jedoch bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
5.3 Absage der Reise durch die Firma
Muss die Reise aus einem von der Firma zu vertretenden Grund abgesagt werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Buchungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz (und auch für daraus entstehende Folgekosten) ist ausgeschlossen. Da die Buchung der internationalen Flüge nicht im Angebot der Firma eingeschlossen ist, ist eine Rückerstattung für solche bereits gebuchten Flugtickets direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft zu klären. Die Firma übernimmt dafür keinerlei Gewähr und kann dafür keinen Ersatz leisten. Wird eine allfällige im Reiseprospekt/auf der Webseite angegebene für die Reise geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Firma die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Buchungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Sofern infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördliche Bestimmungen, Streiks usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann die Firma die Reise jederzeit absagen. Diesfalls hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist auch hier ausgeschlossen.
6. Unterbruch, vorzeitige Beendigung der Reise sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden
Hat der Kunde die Reise angetreten und bricht er die Reise vorzeitig ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Buchungskosten. Die Vertretung der Firma vor Ort oder die Buchungsstelle in der Schweiz werden soweit möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Die dadurch entstehenden Kosten gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Leistungen, die der Kunde während der Reise nicht in Anspruch nimmt. Falls die Firma für solche Leistungen eine Rückerstattung der Partner bekommt, wird sie diese an den Kunden weitergeben.
7. Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweiligen Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften (Impfungen etc.) sowie für die Einhaltung der Einreisebestimmungen (Zoll, Devisen, Einfuhrvorschriften, etc.) selber verantwortlich. Die Firma informiert vorgängig über die Einreise- und Visabestimmungen. Der Kunde muss die erforderlichen Visa aber selber einholen. Für die aktuelle Gefahrenlage im Reiseland verweist die Firma auf die Reisehinweise des EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise) und auf die Gesundheitsempfehlungen von Safetravel (www.safetravel.ch). Mit dem Antritt der Reise bestätigt der Kunde, dass er diese Gefahrenhinweise kennt und damit einverstanden ist, die Reise auf eigenes Risiko anzutreten. Bei Schwangerschaft ist der Kunde respektive die Kundin verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen (Fluggesellschaft, etc.) zu erkundigen und die Firma darüber zu informieren. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung seitens der Firma abgelehnt.
Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden respektive der Kundin. Die Mitnahme und der Transport von Tieren ist nicht gestattet.
8. Versicherung
Der Abschluss von geeigneten Versicherungen ist alleinige Sache des Kunden. Der Abschluss einer Annullations- und/oder Rückreiseversicherung wird ausdrücklich empfohlen und sollte folgende Risiken abdecken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für eine Annullation aus zwingenden Gründen. Darüber hinaus sind bei den Reisen auch keine Gepäck-, Diebstahls-, Unfall- oder Krankenversicherungen mit eingeschlossen. Die Firma empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, sich gegen solche Risiken ebenfalls angemessen versichern zu lassen.
9. Absage/Annullierung der Reise durch den Kunden
Die Annullierung einer gebuchten Reise hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs an die Firma zu erfolgen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente müssen retourniert werden. Für die Annullierung wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
Wenn die Annullation innert der folgenden Frist erfolgt:
121 – 60 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
59 – 30 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 29 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
Erscheint der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Startpunkt der Reise bzw. verfügt er nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Buchungspreis geschuldet. Personalisierte Leistungen, welche von der Firma vorfinanziert wurden und nicht übertragen werden können (z.B. Flüge) werden dem Kunden bei einem Rücktritt von der Buchung unabhängig von einer allfälligen Annullationsfrist vollumgänglich in Rechnung gestellt.
10. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
11. Flugbuchungen
Die Buchung der internationalen Flüge und die Bezahlung der entsprechenden Flugtickets ist alleinige Sache des Kunden und nicht im Angebot inbegriffen. Die Firma übernimmt dafür keinerlei Haftung oder Rückerstattung. Es gelten die Vertragsbestimmungen des Fluganbieters. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort sowie am Startpunkt der von der Firma angebotenen Reise liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Bei der Flugbuchung sollte genügend Zeit dafür eingeplant werden.
12. Vermittlung
Vermittelt die Firma in fremdem Namen einzelne Fremdleistungen (wie z.B. Flüge etc.) so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge mit dem Kunden ausschliesslich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Eine Haftung der Firma für diese Fremdleistungen ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
13. Beanstandungen durch den Kunden
Der Kunde muss allfällige Beanstandungen umgehend schriftlich bei der Firma oder beim zuständigen Reiseleiter anbringen. Die Firma oder der Reiseleiter werden darum bemüht sein, den Mangel innert angemessener Frist zu beheben. Will der Kunde nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber der Firma geltend machen, hat er seine Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben der Firma mitzuteilen.
14. Haftung
Die Firma sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet die Firma in jedem Fall lediglich im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze. Jegliche Haftung von der Firma ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ereignisse zurückzuführen ist:
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auf Versäumnisse von Seiten des Kunden;
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auf unvorhersehbare oder von der Firma nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind und für welche die Firma nicht verantwortlich ist;
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auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, das die Firma trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet die Firma im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der Firma auf maximal den zweifachen Betrag des Buchungspreises beschränkt, ausser bei vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen tieferen Haftungslimiten.
Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass die von der Firma durchgeführten Reisen mit erhöhten Risiken behaftet sein können, wenn und soweit sie in potentiellen Risikoregionen stattfinden, insbesondere
a) wo die besonderen Gefahren physische und psychische Grenzbereiche beinhalten, die nicht immer klar
erkennbar sind oder
b) wo keine oder nur eine sehr eingeschränkte verkehrstechnische oder medizinische
Infrastruktur vorhanden ist.
Die Firma verpflichtet sich, zu einer sorgfältigen Vorbereitung der Reise, kann aber nicht alle Risiken und Eventualitäten voraussehen. Im Hinblick auf diese Risiken erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Haftung der Firma ist in solchen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
15. Datenschutz
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden darf. Die Firma ergreift alle soweit möglich und zumutbar erscheinenden Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können diesfalls auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
16. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach Online-Publikation durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
17. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.